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Pferdesachverständige...

 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen bedeutet überdurchschnittliche, herausragende Qualifikation in dem entsprechenden Fachbereich, absolute Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sowie Sicherheit und Garantie, dass die Arbeiten sehr hohen Anforderungen gerecht werden.

 

Ein Sachverständiger wird öffentlich für ein Fachgebiet bestellt, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als auch die besonderen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen hat, die ihn in die Lage versetzen, sachgerechte gutachterliche Leistungen zu erbringen.

Öffentlich bestellte Sachverständige werden dahingehend vereidigt, dass sie sich verpflichten,
die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.

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...und ihre Einsatzgebiete

 

Klassische Einsatzgebiete von Pferdesachverständigen sind zum einen die Fälle, in denen Pferde geschädigt werden, zum Beispiel durch ein anderes Pferd mittels Trittverletzung oder auch von Menschenhand, beispielsweise bei einer Unachtsamkeit des Stallpersonals.

Dann muss sich der Sachverständige häufig im Versicherungsauftrag mit Werten von Pferden und deren Wertminderungen auseinandersetzen.

 

Zum anderen ist der Rat von Sachverständigen auch bei solchen Vorkommnissen gefragt, bei denen Pferde selbst auf Grund ihrer Natur und der damit verbundenen Tiergefahr einen Schaden herbeiführen. Es kann zum Beispiel bei einem Weideausbruch passieren, dass durch eine "unfreiwillige Teilnahme am Straßenverkehr" ein erheblicher Sach- und auch Personenschaden entsteht und sich daraus umfangreiche Ermittlungs- und Bewertungsaufgaben ergeben.

 

Es ergeben sich außerdem vielfältige Aufgaben bei Bewertungen des Marktwertes eines Pferdes nach Scheidungen, Zwangversteigerungen oder zu steuerlichen Anlässen. In diesem Zusammenhang fällt es häufig in das Betätigungsfeld von Pferdesachverständigen zu beurteilen und zu prüfen, ob es sich bei einer bestimmten Pferdezucht oder Pferdehaltung um ein Gewerbe oder um Liebhaberei handelt.

 

 

 

©Annette Immel